Fakten, Fakten, Fakten – Das zählt im Medizinrecht

Für manchen mag es selbstverständlich sein, für andere kann es eine echte Offenbarung Darstellen – es existiert nichts und es ist auch nichts passiert, solange es nicht durch Fakten belegt wird. Insbesondere ist das natürlich im Recht so. Versuchen Sie mal, sich auf ein Gefühl, eine Idee, einen Gedanken zu berufen. Wenn es keine handfesten Beweise, Nachweise oder zumindest Gutachten dafür gibt, dann werden Sie auch keinen Erfolg haben, irgendwelche Ansprüche geltend zu machen.

Im Medizinrecht sind solche Fakten und Beweise oftmals gut versteckt, und müssen erst vom Fachmann ergründet und untermauert werden. Da kann der Laie nicht viel tun, bedauerlicherweise. Das einzig sinnvolle ist, sich an einen Anwalt, besser noch an einen dedizierten Fachanwalt, zu wenden. Der kann einem schon in der Beratung mitteilen, ob es Ansatzpunkte und stichhaltiges gibt, mit dem Sie etwaige Klagen durchbringen könnten. Es geht ja nun mal darum, nachzuweisen, dass eine falsche Behandlung stattgefunden hat oder angeordnet worden ist (es geht nicht nur um eine falsch ausgeführte Behandlung, auch eine falsch gewählte Therapiemethode kann diesen Tatbestand erfüllen!). Machen Sie sich also schlau, suchen Sie sich jemanden, der Ihre Rechte vertritt und bereiteten Sie sich gut vor.

 

 

Hinterlasse einen Kommentar